Stiftung Zwölf-Apostel-Kirche Frankenthal

1999/2000 starben 2 wohlhabende Frankenthalerinnen, die in ihrem Testament die Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde mit einem großzügigen Vermächtnis bedacht haben: Elisabeth Schembeno und Ida Bayer. Dekan Dr. Schwartz gelangte zu der Überzeugung, dass es im Interesse der Großspenderinnen sein müsse, nicht das Kapital auf einmal auszugeben, sondern dauerhaft zu erhalten, und nur die Zinsen für die im Vermächtnis angegebenen Zwecke zu verbrauchen. Er gründete mit dem erhaltenen Geld die Stiftung der Zwölf-Apostel-Kirche und übertrug in die Satzung als Stiftungszweck die von den Spenderinnen in ihren Testamenten genannten Verwendungswünsche.

Das Stiftungskapital wurde zinsbringend angelegt. Über die Verwendung der steuerfreien Zinsen entscheidet der Stiftungsrat und überlässt dem Presbyterium, das für die unselbständige Stiftung als Treuhänder handelt, die Realisierung.

Die Zinsen für das Jahr 2001 flossen in die Außenrenovierung des Kirchengebäudes, die der Jahre 2002 und 2003 in die Erneuerung der Orgel. Mit den Zinsen 2004 bis 2007 wurden für den Kirchenraum neue Sitzkissen und ein neuer, roter Läufer angeschafft. Für künftige Ausgaben gibt es einen langen Wunschkatalog!

Eine beachtliche Zustiftung wird gerade bearbeitet. Die Ende 2007 verstorbene Frau Elisabeth Zissel hat die ZAK zur hälftigen Miterbin eingesetzt.

Weitere Zustiftungen — auch mit kleineren Summen — durch Schenkungen, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen sind sehr erwünscht, denn sie erhöhen das Stiftungskapital und danach die auszugebenden Zinsen.

Alle Zuwendungen fließen vollständig und ohne jeden Abzug dem Stiftungskapital zu und werden mündelsicher angelegt und verwaltet. Bei Schenkungen wird für die Steuererklärung eine Zuwendungsbescheinigung erteilt.

Bei der Einkommensteuer können (seit 1.1.2007) jährlich Zuwendungen bis zu 20 % der gesamten Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. I EStG). Bei Firmen beträgt die Obergrenze 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Zusätzlich zu diesen Beträgen können auf Antrag Großzuwendungen bis zu 1 Million € auf 10 Jahre verteilt abgezogen werden (§ 10 b Abs. I a EStG).

Fragen beantwortet gern der Vorsitzende des Stiftungsrates Klaus Köhler, Bensheimer Ring 8 a, 67227 Frankenthal, Telefon: 06233/61695, Email: k-koehler [at] gmx.net